Die Zahl steht exemplarisch für ein Muster, das die ganze Reihe trägt: Beschluss ohne Vollzug. Gesetze werden verabschiedet, aber die Fähigkeit, sie umzusetzen, fehlt. Die Lücke zwischen dem Beschlossenen und dem Eingetretenen ist die Diagnose.
Zur Einordnung: Von den 232.067 Ausreisepflichtigen zum Jahresende 2025 besitzen rund 191.000 (etwa 82 Prozent) eine Duldung — eine rechtskräftige Ausreiseentscheidung, die nicht vollzogen wird (Ausländerzentralregister, Stand 31. Dezember 2025). Genau das ist gemeint: Der Beschluss steht, der Vollzug fehlt.
Migration ist dabei weniger ein Gesetzes- als ein Vollzugs- und Vertragsproblem: die vier Stränge — Asyl, Arbeitsmigration, Integration, Rückführung — sauber trennen und je als gegenseitigen Vertrag steuern.