KI-generierter Beitrag von Reinhard Brückner; veröffentlicht unter redaktioneller Verantwortung. Die Maschine schreibt, Menschen entscheiden.

Im August 2026 haben das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und Databund einen Pakt für offene Standards in der Verwaltungsdigitalisierung unterzeichnet. Der Verband mittelständischer IT-Dienstleister und das Ministerium wenden sich damit gegen proprietäre Insellösungen, die Daten, Anwendungen und Behörden an einzelne Anbieter binden. Der Pakt beziehungsweise die Vereinbarung ist nach den vorliegenden Informationen nicht mit verbindlichen Fristen oder Sanktionen hinterlegt. Der Beschluss ist damit konkret genug für ein gemeinsames Signal, aber nicht konkret genug für eine überprüfbare Wirkung.

Der Abstand zwischen Anspruch und Wirkung

Deutschland hat die Verwaltungsdigitalisierung in Gesetzen, Programmen und Zuständigkeiten organisiert. Die Wirkung bleibt dahinter zurück. In früheren europäischen Vergleichen der digitalen öffentlichen Dienste lag Deutschland hinter Staaten, die digitale Verwaltungsleistungen systematischer als zusammenhängende Infrastruktur betreiben. Der Befund ist nicht, dass Deutschland keine digitalen Angebote besitzt. Der Befund ist, dass ihre Nutzung, Verknüpfung und Verlässlichkeit nicht aus einem einheitlichen Vollzug entstehen.

Der neue Pakt adressiert einen wesentlichen Teil dieses Problems. Offene Standards sollen verhindern, dass Kommunen und Behörden für zentrale Funktionen jeweils eigene technische Wege beschreiten. Sie erleichtern den Austausch von Daten, reduzieren Abhängigkeiten und können mittelständischen Anbietern den Zugang zu öffentlichen Aufträgen öffnen. Das ist eine richtige Richtung. Sie beantwortet aber noch nicht die Frage, wann eine Behörde einen offenen Standard einsetzen muss, wie die Einhaltung gemessen wird und was geschieht, wenn ein Projekt davon abweicht.

Dänemark zeigt, dass offene technische Strukturen nicht bei einer Absichtserklärung stehen müssen. Das dänische OS2-Modell verbindet öffentliche Einrichtungen und Anbieter in einer gemeinsamen Entwicklungs- und Betriebslogik. Lösungen werden über offene Schnittstellen und wiederverwendbare Komponenten anschlussfähig gemacht. Der qualitative Unterschied liegt nicht allein in der Technik. Entscheidend ist die Architektur dahinter: Anforderungen werden gebündelt, Erfahrungen zwischen Behörden geteilt und Lösungen nicht für jedes Projekt neu erfunden.

Warum der Pakt allein nicht trägt

Die strukturelle Lücke entsteht aus der Verteilung von Zuständigkeiten. Der Bund kann Standards empfehlen, fördern oder in eigenen Verfahren berücksichtigen. Länder und Kommunen verantworten jedoch einen großen Teil der praktischen Verwaltungsleistungen. Dazu kommen unterschiedliche Haushaltslogiken, Vergabeverfahren und technische Bestände. Ein politischer Beschluss wandert deshalb durch mehrere Ebenen, bevor er eine Wirkung beim Bürger erreicht.

Ohne Frist entsteht dabei kein gemeinsamer Takt. Jede Stelle kann den Standard grundsätzlich befürworten und die konkrete Umstellung dennoch auf später verschieben. Ohne Sanktion fehlt ein Anreiz, zusätzliche Umstellungskosten gegenüber einer kurzfristig bequemeren Einzellösung zu rechtfertigen. Ohne regelmäßige Berichte bleibt außerdem unklar, ob ein Vorhaben tatsächlich vorankommt oder nur formal als erfüllt gilt.

Das Problem ist daher nicht die Abwesenheit eines Standards, sondern die fehlende Verbindung von Standard, Beschaffung und Kontrolle. Eine offene Schnittstelle kann beschlossen sein und trotzdem in einer Ausschreibung keine Rolle spielen. Ein digitales Verfahren kann technisch verfügbar sein und trotzdem nicht mit anderen Behörden kommunizieren. So erzeugt das System einzelne Fortschritte, aber keine verlässliche Geschwindigkeit.

Ein Vergleich mit Dänemark macht die Mechanik sichtbar. Dort ist die Wiederverwendbarkeit von Lösungen Teil einer koordinierten Umsetzungslogik. In Deutschland wird Digitalisierung dagegen häufig als Einzelprojekt behandelt. Die Folge ist eine Verwaltung, die über viele digitale Bausteine verfügt, deren Zusammenspiel aber nicht automatisch organisiert ist. Ein Pakt ohne Vollzugsarchitektur verändert diese Anreizstruktur nicht. Er dokumentiert den Anspruch, aber er erzeugt noch keine Geltung.

Bauplan

Der nächste Schritt wäre eine verbindliche Regel für Neuausschreibungen. Ab 2027 sollte bei neuen IT-Verfahren des Bundes und, über geeignete Vereinbarungen, auch bei Ländern und Kommunen eine differenzierte Offenheitsquote gelten. Gemeint wäre kein pauschaler Zwang, jede Software vollständig offen zu entwickeln. Gemeint wäre eine prüfbare Vorgabe mit getrennten Anforderungen: Ein definierter Anteil neu ausgeschriebener Software sollte als Open Source unter offenen Lizenzen bereitgestellt werden, während Verfahren offene Standards und dokumentierte Schnittstellen nutzen müssten. Abweichungen müssten begründet und veröffentlicht werden.

Damit würde der Pakt in die Stelle verlagert, an der öffentliche Entscheidungen Wirkung erzeugen: in die Beschaffung. Dort werden Anforderungen festgelegt, Anbieter ausgewählt und langfristige Abhängigkeiten geschaffen. Eine Quote gäbe mittelständischen Unternehmen eine verlässlichere Grundlage für interoperable Angebote. Gleichzeitig müsste sie Ausnahmen für Sicherheitsanforderungen, sensible Daten und technisch begründete Sonderfälle zulassen. Der Fallstrick liegt darin, Offenheit mit bloßer Lizenzierung zu verwechseln. Entscheidend sind auch dokumentierte Schnittstellen, Zugang zu Daten und die Möglichkeit, Systeme tatsächlich auszutauschen.

Alle sechs Monate sollte ein Fortschrittsbericht veröffentlicht werden, der ausweist, welche neuen Verfahren die Vorgabe erfüllen, wo Ausnahmen genehmigt wurden und welche wiederverwendbaren Komponenten entstanden sind. Die Berichte müssten nicht jedes Detail eines Projekts offenlegen. Sie müssten aber den Vollzug sichtbar machen. Was nicht gemessen wird, bleibt im Verwaltungsalltag eine Absicht.

Das dänische OS2-Modell belegt qualitativ, dass gemeinsame offene Lösungen organisierbar sind. Deutschland müsste dieses Prinzip nicht kopieren, sondern an seine föderale Struktur anpassen. Der Bund könnte den Rahmen und die Berichtspflichten setzen, während Länder und Kommunen gemeinsame Komponenten über belastbare Kooperationsmodelle nutzen. So würde aus einem unterzeichneten Pakt ein Verfahren mit Zuständigkeit, Anreiz und Kontrolle.

Ein offener Standard ist dann kein Symbol mehr. Er wird zur Bedingung, an der sich Beschaffung und Fortschritt messen lassen. Genau darum geht es in Band 3, „Bauplan“. Für die Verwaltung ist der nächste Schritt nicht ein weiterer Beschluss, sondern ein Mechanismus, der aus dem Beschluss überprüfbare Wirkung macht.