Das britische Justizministerium veröffentlicht seit 2015 jährliche Nutzerbefragungen zu digitalen Gerichtsverfahren. Die User Satisfaction Surveys erfassen, wie Bürger die Fairness, Verständlichkeit und Zugänglichkeit digitaler Zivil-, Familien- und Immigrations-Tribunale bewerten. Die Daten fließen in die Weiterentwicklung der Plattformen ein. Deutschland hat seit 2018 die elektronische Akte für Gerichte eingeführt, seit 2020 sind Videoverhandlungen regulär möglich. Eine systematische Erhebung des Vertrauens in diese digitalen Verfahren existiert nicht.

Die Lücke zwischen Einführung und Evaluation

Die deutsche Justiz digitalisiert. Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz verpflichtet seit Januar 2026 alle Gerichte zur Nutzung der elektronischen Akte. Videoverhandlungen sind seit der Pandemie in allen Verfahrensordnungen verankert. Die Bundesländer investieren in Infrastruktur, Schulungen und Softwareplattformen. Die Effizienzgewinne sind messbar: Aktenversand entfällt, Verfahrensdauer sinkt, Kapazitäten werden entlastet. Was fehlt, ist die zweite Messung: Vertrauen die Bürger den neuen Verfahren? Empfinden sie digitale Anhörungen als fair? Verstehen sie die Prozesse? Fühlen sie sich gehört?

Großbritannien hat diese Fragen von Beginn an gestellt. Das Ministry of Justice führte 2015 die ersten User Satisfaction Surveys parallel zur Einführung digitaler Tribunale ein. Die Befragungen erfassen nicht nur Zufriedenheit, sondern gezielt Vertrauen und Fairness-Wahrnehmung. Die Ergebnisse zeigen: Digitale Verfahren werden mehrheitlich als effizient bewertet, aber nur dann als fair wahrgenommen, wenn Nutzer den Prozess verstehen und sich ausreichend informiert fühlen. Diese Erkenntnis führte zu Anpassungen in der Nutzerführung, zu einfacheren Formularen und zu zusätzlichen Erklärvideos. Die Struktur ist einfach: Jede größere Plattform wird jährlich evaluiert, die Daten sind öffentlich, die Justiz reagiert auf Schwachstellen.

In Deutschland fehlt diese Feedbackschleife. Die Einführung der elektronischen Akte wird von den Justizministerien der Länder gesteuert, die Umsetzung liegt bei den Gerichten, die Evaluation bei niemandem. Es gibt keine bundesweite Verpflichtung, Nutzer nach ihrer Erfahrung zu befragen. Es gibt keine zentrale Stelle, die Vertrauensdaten sammelt. Es gibt keine Struktur, die aus Rückmeldungen Anpassungen ableitet. Die Folge: Die Justiz weiß, wie viele Akten digital geführt werden, aber nicht, ob Bürger den digitalen Verfahren vertrauen.

Vertrauen als Vollzugsbedingung

Vertrauen in die Justiz ist keine weiche Kategorie. Es ist eine Vollzugsbedingung. Wer einem Verfahren nicht vertraut, akzeptiert das Urteil nicht. Wer den Prozess nicht versteht, zweifelt an der Fairness. Wer sich in einer Videoanhörung nicht gehört fühlt, verliert das Vertrauen in die Institution. Die britischen Surveys zeigen: Digitale Verfahren können Vertrauen stärken, wenn sie gut gestaltet sind, oder schwächen, wenn sie als intransparent oder distanziert wahrgenommen werden. Die Frage ist nicht, ob digitalisiert wird, sondern wie, und ob die Justiz misst, was ankommt.

Deutschland hat die technische Infrastruktur geschaffen, aber die Evaluationsstruktur nicht mitgebaut. Die Zuständigkeit ist zersplittert: Die Länder führen die elektronische Akte ein, der Bund regelt die Verfahrensordnungen, die Gerichte entscheiden über die Nutzung von Videoverhandlungen. Niemand ist explizit dafür zuständig, das Vertrauen der Nutzer zu messen. Die Justizministerien der Länder könnten Befragungen durchführen, tun es aber nicht systematisch. Der Bundesgesetzgeber könnte eine Evaluationspflicht einführen, hat es aber nicht getan. Die Gerichte könnten freiwillig Feedback einholen, haben aber weder Ressourcen noch Anreize dafür.

Die britische Struktur ist anders: Das Ministry of Justice ist nicht nur für die Einführung digitaler Verfahren zuständig, sondern auch für deren Evaluation. Die User Satisfaction Surveys sind Teil des Reformprogramms, nicht nachgelagert. Die Daten werden veröffentlicht, Schwachstellen werden adressiert, Anpassungen werden dokumentiert. Die Struktur erzeugt Verantwortung: Wer digitalisiert, muss messen, ob es funktioniert. In Deutschland fehlt diese Kopplung.

Bauplan

Der nächste Schritt ist eine bundesweite Evaluationspflicht für digitale Justizverfahren. Die Justizministerien der Länder führen jährliche Nutzerbefragungen ein, die Vertrauen, Fairness-Wahrnehmung und Verständlichkeit digitaler Verfahren erfassen. Die Befragungen folgen einem einheitlichen Fragebogen, die Ergebnisse werden zentral gesammelt und öffentlich zugänglich gemacht. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wertet die Daten aus und leitet Anpassungen ab. Das Modell existiert: Großbritannien hat gezeigt, dass systematische Nutzerbefragungen umsetzbar sind und zu besseren Verfahren führen.

Die Umsetzung erfordert drei Elemente. Erstens: Eine rechtliche Grundlage. Der Bund kann in der Justizmodernisierungsgesetzgebung eine Evaluationspflicht verankern, die Länder können sie in ihre Digitalisierungsstrategien aufnehmen. Zweitens: Eine zentrale Koordination. Eine Stelle beim Bundesjustizministerium oder bei der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz sammelt die Daten, entwickelt den Fragebogen und stellt die Vergleichbarkeit sicher. Drittens: Eine Feedbackschleife. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung der Plattformen ein, Schwachstellen werden adressiert, Verbesserungen werden dokumentiert.

Die Fallstricke sind bekannt. Befragungen kosten Ressourcen, die in der Justiz knapp sind. Die Antwortquoten können niedrig sein, wenn Nutzer nicht motiviert werden. Die Daten können unangenehme Wahrheiten offenlegen, die politisch schwer zu kommunizieren sind. Aber die Alternative ist riskanter: Wer Verfahren beschleunigt, ohne zu messen, ob sie als fair wahrgenommen werden, riskiert Akzeptanz. Wer digitalisiert, ohne zu evaluieren, baut Infrastruktur, deren Wirkung unbekannt bleibt.

Die Chance liegt in der Einfachheit des Instruments. Nutzerbefragungen sind keine neue Technologie, sondern etablierte Praxis in vielen Verwaltungsbereichen. Die britischen Surveys zeigen, dass sie mit überschaubarem Aufwand umsetzbar sind und konkrete Verbesserungen ermöglichen. Deutschland hat die technische Digitalisierung der Justiz begonnen. Der nächste Schritt ist, zu messen, ob sie ankommt.


Band 1 „Freistaat" analysiert, warum Deutschland Strukturen schafft, aber deren Wirkung nicht systematisch evaluiert, und wie Vertrauen zur messbaren Vollzugsbedingung wird.