Die Regel steht, die Umsetzung fehlt

In der Europäischen Union existieren Vorgaben zur lokalen Wertschöpfung bei öffentlichen Ausschreibungen für Solaranlagen: Wer zum Zug kommen will, muss nachweisen, dass mindestens 40 Prozent der Wertschöpfung in Europa stattfinden. Die Regel soll europäische Hersteller stärken und die Abhängigkeit von asiatischen Lieferketten verringern. Eine DIW-Studie aus dem Juni 2026 zeigt jedoch: Die 27 Mitgliedstaaten setzen diese Vorgabe so unterschiedlich um, dass Hersteller die Kosten für die Teilnahme an Ausschreibungen nicht mehr kalkulieren können. Deutschland hat bislang keine eigene Verordnung erlassen, die festlegt, wie die 40-Prozent-Schwelle konkret geprüft wird. Das Ergebnis ist eine Fragmentierung, die genau das verhindert, was die Regel erreichen sollte: Planungssicherheit für europäische Produzenten.

Die DIW-Studie dokumentiert stark fragmentierte Kriterienkataloge in den Mitgliedstaaten. In einem Mitgliedstaat zählt die Montage von Modulen zur Inlandwertschöpfung, in einem anderen nur die Herstellung von Wafern und Zellen. In einem dritten Land wird die Zertifizierung durch eine nationale Behörde verlangt, in einem vierten reicht eine Eigenerklärung des Herstellers. Wer in unterschiedlichen Verfahren nachweisen muss, dass 40 Prozent der Wertschöpfung in Europa stattfinden, kalkuliert am Ende gar nicht mehr. Die Kosten für Rechtsberatung, Dokumentation und länderspezifische Anpassungen übersteigen den Nutzen der Förderung. Die Regel wird zum Vollzugshindernis.

Deutschland: keine Verordnung, keine Klarheit

In Deutschland ist die Lage besonders unübersichtlich. Der Bund hat keine Verordnung erlassen, die festlegt, wie die 40-Prozent-Schwelle in Ausschreibungen geprüft wird. Die Bundesnetzagentur, die Ausschreibungen für große Solarparks durchführt, hat bislang keine einheitlichen Kriterien veröffentlicht. Die Länder, die eigene Förderprogramme auflegen, entwickeln jeweils eigene Kataloge. Das Ergebnis: Ein Hersteller, der sich in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg um Aufträge bewirbt, muss drei verschiedene Nachweise führen. Die Kosten steigen, die Teilnahmequote sinkt. Die DIW-Studie berichtet von rückläufigen Bewerbungen europäischer Hersteller bei deutschen Ausschreibungen. Asiatische Anbieter, die auf Preis und nicht auf Förderung setzen, gewannen Marktanteile.

Die Fragmentierung ist kein Zufall. Deutschland hat kein zentrales Vergaberegister, keine Stelle, die alle öffentlichen Ausschreibungen für erneuerbare Energien koordiniert. Die Bundesnetzagentur ist für Strom zuständig, die KfW für Gebäudeförderung, die Länder für regionale Programme. Jede Stelle entwickelt eigene Kriterien, jede prüft nach eigenem Ermessen. Die EU-Vorgabe wird zur Einladung für 16 Landesvarianten und mindestens drei Bundesvarianten. Die Regel bleibt, die Geltung fehlt.

Dänemark: eine Agentur, ein Katalog

Dänemark hat die 40-Prozent-Regel anders umgesetzt. Die dänische Energieagentur koordiniert alle Ausschreibungen für erneuerbare Energien. Sie veröffentlicht einen einzigen Kriterienkatalog, der festlegt, welche Produktionsschritte zur Inlandwertschöpfung zählen und welche Nachweise akzeptiert werden. Hersteller reichen ihre Unterlagen einmal ein, die Agentur prüft und zertifiziert. Das Zertifikat gilt für alle Ausschreibungen in Dänemark, unabhängig davon, ob sie von der nationalen Regierung, einer Kommune oder einem staatlichen Unternehmen durchgeführt werden. Die Kosten für die Teilnahme sinken, die Zahl der Bewerbungen steigt. Die Zahl der Bewerbungen europäischer Hersteller stieg deutlich.

Der Unterschied liegt nicht in der Regel, sondern in der Struktur. Dänemark hat eine zentrale Stelle geschaffen, die Ausschreibungen koordiniert und Kriterien durchsetzt. Deutschland hat keine solche Stelle. Die Bundesnetzagentur ist nicht zuständig für Gebäudeförderung, die KfW nicht für Freiflächen, die Länder nicht für Bundesprogramme. Die Folge ist eine Fragmentierung, die jede industriepolitische Steuerung unmöglich macht. Die EU-Vorgabe wird zur Verwaltungsübung ohne Wirkung.

Der nächste Schritt: Einigung oder Delegation

Die DIW-Studie schlägt zwei Wege vor. Entweder einigen sich Bund und Länder auf einen einheitlichen Kriterienkatalog, der in allen Ausschreibungen gilt. Oder sie delegieren die Prüfung an eine zentrale Stelle, die alle Nachweise entgegennimmt und zertifiziert. Der erste Weg erfordert eine Bund-Länder-Vereinbarung, der zweite eine gesetzliche Grundlage für die Zentralisierung der Prüfung. Beide Wege sind rechtlich möglich, beide wurden bislang nicht beschritten. Die Bundesregierung hat im März 2026 angekündigt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die bis Ende des Jahres Vorschläge erarbeiten soll. Die Länder haben signalisiert, dass sie an eigenen Kriterien festhalten wollen. Die Fragmentierung bleibt, die Hersteller warten.

Die Kosten sind messbar. Die DIW-Studie schätzt beispielhaft die durchschnittlichen Kosten für die Teilnahme an einer Ausschreibung in Deutschland auf rund 18.000 Euro pro Verfahren. In Dänemark liegen sie bei etwa 4.500 Euro. Der Unterschied erklärt sich aus der Zahl der Nachweise, der Rechtsberatung und der länderspezifischen Anpassung. Ein Hersteller, der sich in Deutschland um zehn Aufträge bewirbt, investiert 180.000 Euro in Dokumentation. In Dänemark sind es 45.000 Euro. Die Regel ist dieselbe, die Vollzugskosten unterscheiden sich um den Faktor vier.

Vollzug ist Struktur, nicht Absicht

Die 40-Prozent-Regel ist ein Beispiel für eine Vorgabe, die an der Umsetzung scheitert. Die EU hat eine Regel erlassen, die Mitgliedstaaten haben sie übernommen, die Hersteller können sie nicht anwenden. Der Grund ist nicht fehlender Wille, sondern fehlende Struktur. Deutschland hat keine zentrale Stelle, die Ausschreibungen koordiniert, keine einheitlichen Kriterien, keine gemeinsame Prüfung. Die Folge ist eine Fragmentierung, die jede industriepolitische Steuerung unmöglich macht. Dänemark zeigt, dass es anders geht: Eine Agentur, ein Katalog, ein Zertifikat. Die Regel wird vollzogen, die Hersteller rechnen.

Die Frage ist nicht, ob die 40-Prozent-Regel sinnvoll ist. Die Frage ist, ob Deutschland die Strukturen schafft, die ihre Geltung sichern. Solange Bund und Länder unterschiedliche Kriterienkataloge entwickeln, bleibt die Regel ein Papierversprechen. Solange keine zentrale Stelle die Prüfung koordiniert, bleibt die Geltung aus. Die Hersteller rechnen nicht, die Regel wirkt nicht.

Band 3 „Bauplan" beschreibt, wie aus Beschlüssen Wirkung wird. Die Solarförderung ist ein Fall für den Bauplan: eine Regel, die steht, eine Struktur, die fehlt, ein Vollzug, der nicht stattfindet. Die Lösung liegt nicht in einer neuen Regel, sondern in der Fähigkeit, die bestehende durchzusetzen. Wer liefern will, muss die Strukturen schaffen, die Geltung sichern.